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Vorraussetzung für eine logopädische Erstuntersuchung ist eine ärztliche Zuweisung zur Logopädie. Einen Termin für die Erstuntersuchung
können Sie telefonisch vereinbaren.
Für logopädische Therapie und die Rückverrechnung mit der Krankenkasse benötigen sie:
- einen logopädischen Befund, den ich nach der Erstuntersuchung erstelle,
- die ärztliche Zuweisung und
- eine chefärztliche Bewilligung
BVA, SVB und SVG:
Kassendirektverrechnung
GKK:
Die Verrechnung erfolgt ähnlich dem Wahlarztprinzip. Sie reichen die bezahlte Honorarnote mit dem chefärztlich bewilligten Verordnungsschein bei ihrer
Sozialversicherungsanstalt ein und bekommen einen Teil der Kosten rückerstattet.
Weitere Möglichkeiten zur Kostenrückerstattung
Zusatzversicherungen beinhalten zum Teil einen Zuschuss oder den Ersatz der Therapiekosten.
Nach dem Steirischen Behindertengesetz kann im Rahmen der "Hilfe zur Behebung oder Linderung eines körperlichen, geistigen oder psychischen Notstandes"
ein Kostenzuschuss gewährt werden. Informationen dafür bekommen sie auf der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
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